Verfahren zur Bestätigung oder Verleihung der polnischen Staatsangehörigkeit
Der Erwerb und Verlust der polnischen Staatsangehörigkeit wird durch das Gesetz über die polnische Staatsangehörigkeit vom 2. April 2009 geregelt (Gesetz über die polnische Staatsbürgerschaft vom 2. April 2009 in der geänderten Fassung, Gesetzblatt vom 14. Februar 2012). Es gibt folgende Möglichkeiten, die polnische Staatsangehörigkeit zu erwerben:
durch Geburt eines polnischen Staatsbürgers, durch Geburt/Finden auf polnischem Boden, durch Adoption, durch Wiedererlangung der polnischen Staatsangehörigkeit, durch Verleihung der polnischen Staatsangehörigkeit, durch Einbürgerung.
Für unsere Kunden wird der wichtigste Weg zum Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit die Einbürgerung sein. Nach polnischem Recht kann ein in Polen lebender Ausländer die polnische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn er bestimmte Verpflichtungen erfüllt hat. Die Entscheidung, einem in Polen lebenden Ausländer die polnische Staatsangehörigkeit zu gewähren, kann vom Woiwode (Wojewoda) getroffen werden.