Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung

In Polen können Ausländer zwei Arten von Aufenthaltstiteln beantragen.
Befristete Aufenthaltsgenehmigung
– kann für einen Zeitraum von nicht mehr als drei Jahren erteilt werden;
– kann spätestens am letzten Tag eines Aufenthalts eingereicht werden;
– kann auf der Grundlage einer Arbeitserlaubnis, der Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Polen, einer Weiterbildung in Polen, einer Forschungsarbeit, der Heirat mit einem polnischen Staatsbürger erteilt werden.

Daueraufenthaltsgenehmigung
– um eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss ein Ausländer die Kenntnis der polnischen Sprache nachweisen;
– es besteht die Möglichkeit, das Recht auf Daueraufenthalt für Personen polnischer Herkunft und Inhaber der polnischen Karte
zu erhalten, die sich in Polen niederlassen wollen;
– Kindern von Eltern, die eine Aufenthaltsgenehmigung für einen
langfristigen Aufenthalt in der EU haben, kann das Recht auf Daueraufenthalt gewährt werden, wenn sie Opfer von Menschenhandel sind;