Arbeitserlaubnis

Am 1. Mai 2014 traten neue Einwanderungsbestimmungen (Ausländergesetz) in Bezug auf die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Polen in Kraft, die das zuvor geltende Gesetz vom 13. Juni 2003 ersetzten.
Die bedeutende Änderung, die durch das neue Gesetz eingeführt wurde, sieht die Möglichkeit vor, dass ein Ausländer in einem einzigen Legalisierungsverfahren eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Die bisherige Regelung verlangte von Ausländern, die eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Polen beantragen, die Teilnahme an einem zweistufigen Verfahren.
Zunächst war der polnische oder ausländische Arbeitgeber verpflichtet, eine Arbeitserlaubnis für den Ausländer zu erhalten. Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis konnte sich der Ausländer in Polen aufhalten, indem er ein Visum mit Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltsgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum erhielt. Gegenwärtig werden diese beiden Dokumente (Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis) durch ein einziges Dokument ersetzt, das im Laufe eines einzigen Verfahrens auf Antrag des Ausländers erhalten wird.