Scheidungsanwalt Polen ist ein Rechtsdienst in Polen, der von einem erfahrenen Team polnischer Rechtsanwälte und Advokaten geleistet wird. Wir leisten komplexe Rechtshilfe für individuelle Kunden auf dem Gebiet der Republik Polen. Dank unserer Erfahrung sind wir in der Lage, entsprechende Arbeiten in verschiedenen Rechtsgebieten schnell und effizient durchzuführen. Jeder Jurist der Kanzlei ist ein Experte in einem bestimmten Rechtsgebiet, wodurch das Team eine starke Grundlage für die Erbringung von Dienstleistungen auf höchstem Niveau schaff.

Abteilung der Anwaltskanzlei für internationale Familienverfahren

Rechtsanwältin Katarzyna Lewicka – Krzysztowczyk – leitet die Abteilung für internationale Familienangelegenheiten bei L.Zielonka & Partners Law and Tax Firm Limited Partnership.

Sie schloss ihr Studium an der Fakultät für Recht und Verwaltung an der Universität Wrocław ab. Sie besitzt das Diplom des Chicago Kent College of Law. Im Rahmen internationaler Programme nahm sie an einem Stipendium an der East Tennessee State University in den Vereinigten Staaten und an der Universität von Tromso in Norwegen teil.

Sie ist ein aktives Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wrocław.

Seit 2015 ist sie Mitglied des Teams der Anwaltskanzlei Zielonka Steckert Wspólnicy. Gegenwärtig leitet sie als Partnerin der Kanzlei die Abteilung für internationales Familienrecht und vertritt ausländische Mandanten, vor allem bei Streitigkeiten mit polnischen Staatsbürgern.

Rechtsanwältin Katarzyna Lewicka-Krzysztowczyk führt Verfahren für die Rückgabe von Kindern im Rahmen der Konvention über die zivilrechtlichen Aspekte von Kindesentführungen, die am 25. Oktober 1980 in Den Haag unterzeichnet wurde (Gesetzblatt von 1995 Nr. 108, Punkt 528), und im Falle von Entführungen innerhalb der EU- Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 („elterliche Entführungen“), die Mandanten aus den EU-Mitgliedstaaten sowie aus den Vereinigten Staaten, Australien und dem Nahen und Fernen Osten vertritt.

Zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören auch die rechtliche Vertretung in Scheidungsfällen, die Festlegung des Besuchsrechts, die Regelung der elterlichen Gewalt sowie die Unterhalts- und Unterhaltszahlungen mit grenzüberschreitendem Bezug. Besondere Erfahrung hat sie auch in Verfahren über die Teilung von Gütergemeinschaften mit internationalem Charakter.

Rechtsanwältin Katarzyna Lewicka- Krzysztowczyk ist Mitglied internationaler juristischer Organisationen wie der Internationalen Gesellschaft für Familienrecht, der Internationalen Akademie für Familienrecht, der Internationalen Plattform für Kindesentführung, der Europäischen Strafanwaltskammer, der European Criminal Bar Association, Fair Trials und der Polnischen Vereinigung für Internationales Privatrecht.

Rechtsanwältin Katarzyna Lewicka-Krzysztowczyk ist Autorin einer Reihe von Studien und Artikeln zum internationalen Familienrecht, insbesondere zur Anwendung der Haager Konvention im Falle von Kindesentführungen durch die Eltern. Sie nimmt regelmäßig als Referentin an Schulungen und Seminaren teil.

Kontakt: k.lewicka@lzw-law.com

Leszek Zielonka – Rechtsberater – geschäftsführender Gesellschafter (Komplementär), der die Abteilung für internationales Familienrecht bei L.Zielonka & Partners Law and Tax Firm Limited Partnership leitet.

Der Umfang der Betreuung umfasst die Erarbeitung von Strategien zusammen mit anderen Teammitgliedern für Einzelfälle, die im Bereich des Familienrechts in Auftrag gegeben werden, sowie die laufende Überwachung der Umsetzung von Annahmen und deren Korrektur, um das vom Mandanten unserer Kanzlei vorgegebene Ziel zu erreichen.

Die Einbeziehung des betreuenden Partners wird entscheidend bei der Unterstützung der Tätigkeit der Rechtsanwälte der Abteilung für Familienrecht bei der Vollstreckung von Urteilen polnischer oder ausländischer Gerichte in der Republik Polen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Besuchsrechts oder der Wegnahme eines Minderjährigen im Rahmen eines Urteils, das auf der Grundlage des am 25. Oktober 1980 in Den Haag verfassten Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte der Kindesentführung ins Ausland (Gesetzblatt von 1995 Nr. 108, Punkt 528), und im Falle von Entführungen innerhalb der EU- Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (so genannte „elterliche Entführungen“).

Leszek Zielonka. Rechtsanwalt, ist Mitglied internationaler Rechtsorganisationen wie der Internationalen Gesellschaft für Familienrecht, der Internationalen Akademie für Familienrecht, der Internationalen Plattform für Kindesentführung und einer der Gründer der Polnischen Vereinigung für Internationales Privatrecht.

Kontakt: l.zielonka@lzw-law.com

Katarzyna Jagiełka – Rechtsanwältin, Mitglied der Bezirksrechtsanwaltskammer in Waldenburg (Wałbrzych) mit der Zulassungsnummer WŁ/WB/548. Absolventin der Juristischen Fakultät an der Adam Mickiewicz Universität in Posen (Poznań) in Polen und der Juristischen Fakultät an der Europa Universität „Viadrina” in Frankfurt an der Oder in Deutschland.
Sie ist Rechtsanwältin aus Leidenschaft mit langjähriger Erfahrung. Sie betreut Ihre Mandanten vor allem in Angelegenheiten des Familienrechts, auch auf der internationalen Ebene und in internationalen Verfahren. Ihre anwaltliche Aktivität betrifft Verfahren im Bereich des Sorge-Unterhalts- und Umgangsrechts, sowie die allgemeine rechtliche Situation der Kinder. Sie begleitete Ihre Mandantschaft mehrmals in internationalen Kinderentführungsverfahren, die auf Grund der Haager Kindesentführungsübereinkommen durchgeführt wurden. Auch bei den eherechtlichen Angelegenheiten steht die Rechtsanwältin Katarzyna Jagiełka ihren Kunden gerne zur Seite. Sie leistet Rechtsbeistand in den Scheidungsprozessen, bei der Auflösung der Gütergemeinschaft und bei der Gestaltung von Eheverträgen. Sie berät ihre Mandanten bei allen Problemen, die sich auf die allgemeine rechtliche Situation der Ehegatten und Lebenspartner auswirken. Sie berät bei der Scheidung und Trennung.
Ihre langjährige Erfahrung, ständige Fortbildung und Zusammenarbeit in LZW-LAW Team ermöglicht, die Interessen ihrer Mandantschaft bestmöglich zu vertreten. Sie leistet Rechtsbeistand in polnischer und deutscher Sprache.

Kontakt: info@divorceinpoland.com

Fallstudie. Nachstehend finden Sie Beispiele für internationale Familienverfahren, in denen wir unsere ausländischen Mandanten vertreten haben (mit einer kurzen Beschreibung des Falles in Bezug auf: Aktenzeichen des Falles vor einem polnischen Gericht, Sitz des Gerichts, bei dem das Verfahren durchgeführt wurde, Berücksichtigung der Rechtsprechung während des Verfahrens und kurze Fallbeschreibung).

AKTENZEICHEN DES FALLESSitz des GerichtshofsGerichtsbarkeitBeschreibung des Falls
III RC 2593/04
KatowiceDeutschland vs. PolenBestimmung des Familienstands des Klienten, Überprüfung der Akten des Scheidungsverfahrens und der Regelungen für Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte
XIII RC 2909/12WrocławÖsterreich vs. PolenScheidung, Regelung der elterlichen Autorität und der Unterhaltszahlung für Kinder auf der Grundlage von
Kunst. 58 des Familiengesetzbuches
III Nsm 413/12KluczborkDeutschland vs. PolenRückgabe eines Kindes nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ab dem 25. Oktober 1980 (Gesetzblatt vom 25. September 1995)
IX NS 431/13WarszawaPolen vs.
Norwegen
Anerkennung eines Trennungsbeschlusses aufgrund von Kunst in Polen. 1145 § 1 Zivilprozessordnung in der bis 30.6.2009 gültigen Fassung
III Nsm 755/14WrocławPolen vs.
Niederlande
Festlegung des Besuchsrechts nach Art. 113 des Familiengesetzbuches
VII C 175/15WarszawaNiederlande vs. PolenScheidung, Ablehnung des Scheidungsantrags wegen mangelnder Zuständigkeit nach Art. 1099 Zivilprozessordnung
III RC 210/15PszczynaArabische Emirate gegen PolenAnerkennung der Vaterschaft, Regelung der Unterhaltszahlung für Kinder und Regelung der elterlichen Autorität nach Art. 127, 72 und 93 Familiengesetzbuch
III RNsm 142/15WrocławPolen vs.
Deutschland
Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit, die über die gewöhnliche Verwaltung des Vermögens des Kindes nach Art. 101 § 3 Familiengesetzbuch
III RC 3103/15WrocławPolen vs. IslandScheidung nach Art. 58 Familienrecht
III Ca 1229/15GliwiceDeutschland vs. PolenRegelung des Besuchsrechts und der Unterhaltszahlung für Kinder nach Art. 127 und 113 Familiengesetzbuch
III Nsm 373/16 TrzebnicaPolen vs.
Deutschland
Regelung des Besuchsrechts nach Art. 113 Familiengesetzbuch
III RC 59/16WrocławScheidungs- und Aufenthaltserlaubnis; Ehe außerhalb der Republik Polen geschlossen, Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Eheschließung
V RC 601/16WarszawaPolen vs.
Dänemark
Feststellung der Vaterschaft, Regelung der Unterhaltszahlung für Kinder und Regelung der elterlichen Autorität gemäß Art. 127, 72 und 93
Familiengesetzbuch
IV Nsm 1243/17Bielsko – BiałaPolen vs USARegelung der elterlichen Gewalt, des Besuchsrechts und der Unterhaltszahlung nach Art. 93, 113 und 127 Familiengesetzbuch
III Nsm 85/17
(III Nsm 373/16)
WrocławPolen vs.
Deutschland
Festlegung des Besuchsrechts gemäß rt. 113 Familiengesetzbuch
III Nsm 386/17WrocławPolen vs.
Deutschland
Änderung des Familiennamens des
Minderjährigen gemäß
VI Co 681/17WarszawaPolen vs.
Großbritannien
Anerkennung in Polen eines
Scheidungsurteils nach Art. 1145 § 1 Zivilprozessordnung in der bis 30.06.2009 gültigen Fassung
VI C 2248/17 WarszawaPolen vs USAScheidung, Regelung der elterlichen Sorge und Unterhaltszahlung nach Art. 58 Familienrecht
III RC 20/17GłubczycePolen vs.
Niederlande
Kindergeldzahlung nach Art. 127 Familiengesetzbuch
III Nsm 595/17Wołomin/ WarszawaIsrael vs. PolenRückgabe eines Kindes nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ab dem 25. Oktober 1980 (Gesetzblatt vom 25. September 1995)
I Ns 182/18WołominGroßbritannien
vs. Polen
Antrag auf Wechsel des gesetzlichen Vormunds und weitere Pflichten nach Art. 165 Zivilprozessordnung
III RNs 292/18WołominGreat Britain vs PolandApplication for changing of legal guardian and further obligations pursuant to art. 165 Code of Civil Procedure
Out of court caseWarszawaHongkong vs. PolenAbkommen zur Abschaffung des Miteigentums an Immobilien in Polen
Out of court caseWrocławGroßbritannien
vs. Polen
Aufteilung von Vermögen in einer Kohabitationsbeziehung
III Nms 511/18 WrocławIrland vs. PolenRückgabe eines Kindes nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ab dem 25. Oktober 1980 (Gesetzblatt vom 25.September 1995)
Out of the court case 2018WarszawaFrankreich vs. PolenVereinbarung über das Zusammenleben
XIII RC 3290 – 18
WrocławFrankreich vs. PolenScheidung nach Art. 58 Familienrecht
IV Nsm 1180 – 18BiałystokUSA vs. PolenRegelung der elterlichen Gewalt, des Besuchsrechts und der Unterhaltszahlung nach Art. 93, 113 und 127 Familiengesetzbuch
I RC 236 – 18LegnicaSchweiz vs. PolenScheidung nach Art. 58 Familienrecht
XIII Ns 93 – 19WrocławGroßbritannien vs. PolenRückgabe eines Kindes nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ab dem 25. Oktober 1980 (Gesetzblatt vom 25. September 1995)
Out of court case 2019WrocławUkraine vs. PolenAufteilung des Vermögens nach der Scheidung
III Nsm 149 – 19 WrocławDeutschland vs. PolenRegelung des ständigen Aufenthalts eines minderjährigen Kindes
Out of the court case 2019WarszawaFinnland vs. PolenVereinbarung über das Zusammenleben
I Co 2362/19PiasecznoGroßbritannien vs. PolenAufteilung der gemeinsamen Güterstände der Ehegatten
III Nsm 1033/19 RzeszówFrankreich vs. PolenBeschränkung der elterlichen Autorität, Änderung der elterlichen Autorität
I Ns 54/19- SO BiałystokPortugal vs. PolenRückgabe eines Kindes nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ab dem 25. Oktober 1980 (Gesetzblatt vom 25. September 1995)
IV Nsm 1180/18BiałystokPortugal vs. PolenBeschränkung der elterlichen Autorität,
IV Nsm 1894/19- BiałystokPortugal vs. PolenFestlegung des Besuchsrechts
I RC 944/19LegnicaSingapur vs. PolenScheidung, Regelung der elterlichen Autorität und der Unterhaltszahlung für Kinder auf der Grundlage nach Art.58 des Familiengesetzbuches
Out of courtSzczecinGriechenland vs. PolenVereinbarung über das Zusammenleben
I ACa 407/19WrocławGroßbritannien vs. PolenVollstreckung des Urteils I ACa 407/19
Out of the court case 2019WarszawaIndien vs. PolenAufteilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten nach der Scheidung
XIII RC 182/20
WrocławNigeria vs PolenScheidung nach Art. 58 Familienrecht
XVIII C 840/20PoznańDeutschland vs. PolenScheidung, Regelung der elterlichen Autorität und der Unterhaltszahlung für Kinder auf der Grundlage von Kunst. 58 des Familiengesetzbuches
II Ns 244/20WarszawaGroßbritannien vs. PolenAufteilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten

Referenzen

Als internationale Scheidungsanwälte in Polen vertreten wir Einzelpersonen, sowohl Staatsbürger als auch Nichtbürger Polens, in Streitigkeiten, bei denen ihre Ehepartner polnische Staatsangehörige und Bürger sind. Ihr Feedback wird sehr geschätzt und wird uns helfen, unsere Fähigkeit, unsere Kunden zu bedienen, zu verbessern. Zu Ihrer Bequemlichkeit bieten wir Ihnen die folgende Möglichkeit, Ihre Kommentare zum Google-Service hinzuzufügen. Um Feedback zu hinterlassen, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Rezension hinzufügen“.

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Die neue Familienrecht EU Regelung

Die Sache der Gerichtsbarkeit und der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Sorgerecht- und Eheangelegenheiten werden gegenwärtig auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) […]

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