Zahlung von Kindergeld

Die Unterhaltszahlung, d.h. die Zahlung von Kindesunterhalt, ist in jedem Scheidungsfall mit minderjährigen Kindern obligatorisch. Die Unterhaltszahlung ist Teil des Scheidungsurteils. Der Richter setzt einen bestimmten Betrag fest, der monatlich zu zahlen ist. Er sollte entweder in die Hände oder auf das Bankkonto des Elternteils gezahlt werden, der nach der Scheidung die Hauptverantwortung für das Wohnen und die Betreuung der Kinder trägt.

Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile, ihrer aktuellen Familiensituation, ihren finanziellen Verpflichtungen und den berechtigten Bedürfnissen des Kindes. Die Höhe des Kindergeldes wird nicht ein für alle Mal festgelegt. Er kann und wird entsprechend der tatsächlichen Situation beider Elternteile und des Kindes geändert (erhöht) werden.

Ab welchem Alter werden die Unterhaltszahlungen für Kinder eingestellt?

In Polen wird Kindergeld gezahlt, bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Setzt das Kind jedoch seine Ausbildung fort, wird Kindergeld gezahlt, bis das Kind die Ausbildung abschließt oder bis es 25 Jahre alt ist. In einigen Ausnahmesituationen kann der Zeitraum, in dem Unterhaltszahlungen zu leisten sind, verlängert werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind behindert ist.