Ihr Wohnsitz in Polen nach der Scheidung
Die Aufenthaltserlaubnis in Polen nach der Scheidung ist eine entscheidende Frage für Ausländer, die auch nach ihrer Scheidung in Polen bleiben wollen. Ausländern, die mit polnischen Staatsbürgern verheiratet sind, kann entweder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Die befristete Aufenthaltsgenehmigung für ein Familienmitglied eines polnischen Staatsbürgers kann für einen Zeitraum von nicht länger als 3 Jahren erteilt werden. Der Ausländer, der eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt, muss nach polnischem Recht verheiratet sein, d.h. es muss sich um eine Beziehung handeln, die nach polnischem Recht als Ehe anerkannt ist.
Folgende Personen gelten als Familienangehörige eines polnischen Staatsbürgers: der Ehepartner, ein minderjähriges Kind des Ausländers oder des polnischen Staatsbürgers, ein Kind, gegenüber dem entweder der Ausländer oder der polnische Staatsbürger die elterliche Gewalt ausüben.
Eine Aufenthaltsgenehmigung in Polen kann einem Familienmitglied eines polnischen Staatsbürgers im Falle von Lebensgemeinschaften (nicht verheiratete Paare) erteilt werden, aber der Ausländer muss nachweisen, dass er ein Familienleben mit dem polnischen Staatsbürger führt, dass er eine in Polen gültige Krankenversicherung hat und dass er eine stabile und regelmäßige Einkommensquelle hat.
Einem Ausländer, der mit einem polnischen Staatsbürger verheiratet ist, kann eine unbefristete Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Sie muss eine nach polnischem Recht anerkannte Eheschließung sein. Der Ausländer muss seit mindestens 2 Jahren dauerhaft in Polen ansässig und seit mindestens 3 Jahren mit einem polnischen Staatsbürger verheiratet sein, bevor er eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt.
Anhängige Scheidungsverfahren oder rechtliche Trennungen spielen keine Rolle, solange die Parteien keine Ehe eingegangen sind, um das polnische Recht zu umgehen. Die Aufenthaltserlaubnis bleibt gültig und kann unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Umständen entzogen werden.
Eine Scheidung vor Ablauf der Frist von 3 Jahren entzieht dem Ausländer das Recht, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Polen zu beantragen, da er Mitglied polnischer Staatsbürger ist. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass einem Ausländer, der sich innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem ihm die Daueraufenthaltsgenehmigung in Polen erteilt wurde, scheiden lässt, die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden kann.