Die neue Familienrecht EU Regelung

Die Sache der Gerichtsbarkeit und der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Sorgerecht- und Eheangelegenheiten werden gegenwärtig auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 geregelt. Nächstes Jahr wird diese Regelung aufgehoben wobei die oben genannten Sachen auf Grund einer neuen Verordnung geregelt sein werden. Diese Situation hat viele Änderungen zur Folge.

Es handelt sich vor allem um eine gerichtliche Entscheidungen über Übergabe des Kindes an Pflegefamilie oder Pflegestelle, das Recht des Kindes zur Indentität und zum Kontakt mit seinen Eltern oder Verwanten. Nach der neuen Verordnung sollte diese Entscheidung auf einen ehen Etappe des Verfahrens erlassen werden. Diese Entscheidungen sind auf Grund eines anderen Aktes geregelt, d.h. der UN-Kinderrechtskonvention. Wenn ein Mietgliedsstaat über Information einer engen Bindung des Kindes zu einem anderen Mietgliedsstaat verfügt, so steht diesem Staat die Möglichkeit zu mehrere Inforationen über diese Situation des Kindes zu erhalten. Ausführliche Informationen über die Lage des Kindes im anderen Mitgliedsstaat werden vom Konsulat und /oder Zentralorgane dieses Mietgliedsstaates übergeben. Was wichtig bleibt, die neue Verordnung hat die Übergabe des Kindes in ein anderes Mietgliedsstaat nicht am Ziel. Das Einführen dieser neuen Regelung soll einen Beitrag zur besseren Beachtung der Kinderrechte und der Gesetze über Kinderrechte leisten, was vor allem der UN-Kinderrechtskonvention betrifft.