Rechtsanwältin Katarzyna Lewicka – Krzysztowczyk – leitet die Abteilung für internationale Familienangelegenheiten bei L.Zielonka & Partners Law and Tax Firm Limited Partnership.
Sie schloss ihr Studium an der Fakultät für Recht und Verwaltung an der Universität Wrocław ab. Sie besitzt das Diplom des Chicago Kent College of Law. Im Rahmen internationaler Programme nahm sie an einem Stipendium an der East Tennessee State University in den Vereinigten Staaten und an der Universität von Tromso in Norwegen teil.
Sie ist ein aktives Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wrocław.
Seit 2015 ist sie Mitglied des Teams der Anwaltskanzlei Zielonka Steckert Wspólnicy. Gegenwärtig leitet sie als Partnerin der Kanzlei die Abteilung für internationales Familienrecht und vertritt ausländische Mandanten, vor allem bei Streitigkeiten mit polnischen Staatsbürgern.
Rechtsanwältin Katarzyna Lewicka-Krzysztowczyk führt Verfahren für die Rückgabe von Kindern im Rahmen der Konvention über die zivilrechtlichen Aspekte von Kindesentführungen, die am 25. Oktober 1980 in Den Haag unterzeichnet wurde (Gesetzblatt von 1995 Nr. 108, Punkt 528), und im Falle von Entführungen innerhalb der EU- Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 („elterliche Entführungen“), die Mandanten aus den EU-Mitgliedstaaten sowie aus den Vereinigten Staaten, Australien und dem Nahen und Fernen Osten vertritt.
Zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören auch die rechtliche Vertretung in Scheidungsfällen, die Festlegung des Besuchsrechts, die Regelung der elterlichen Gewalt sowie die Unterhalts- und Unterhaltszahlungen mit grenzüberschreitendem Bezug. Besondere Erfahrung hat sie auch in Verfahren über die Teilung von Gütergemeinschaften mit internationalem Charakter.
Rechtsanwältin Katarzyna Lewicka- Krzysztowczyk ist Mitglied internationaler juristischer Organisationen wie der Internationalen Gesellschaft für Familienrecht, der Internationalen Akademie für Familienrecht, der Internationalen Plattform für Kindesentführung, der Europäischen Strafanwaltskammer, der European Criminal Bar Association, Fair Trials und der Polnischen Vereinigung für Internationales Privatrecht.
Rechtsanwältin Katarzyna Lewicka-Krzysztowczyk ist Autorin einer Reihe von Studien und Artikeln zum internationalen Familienrecht, insbesondere zur Anwendung der Haager Konvention im Falle von Kindesentführungen durch die Eltern. Sie nimmt regelmäßig als Referentin an Schulungen und Seminaren teil.
Kontakt: k.lewicka@lzw-law.com
Die neue Familienrecht EU Regelung
/in Uncategorized /von divorce12Die Sache der Gerichtsbarkeit und der Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Sorgerecht- und Eheangelegenheiten werden gegenwärtig auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) […]