Ungleiche Vermögensinteressen der Ehegatten
Nach der Scheidung werden Ihr Vermögen und Ihre Schulden zu gleichen Teilen zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Ehepartner aufgeteilt, es sei denn, es gibt einen guten Grund, sie anders aufzuteilen, so dass Sie und Ihr Ex-Ehepartner ein ungleiches Interesse an dem Vermögen hätten. Zum ehelichen Vermögen gehört alles, was Sie bis zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung gemeinsam besessen haben, und dazu gehören: Wohnung/Wohnung oder Haus, Bankkonten, Investitionen, Versicherungspolicen. Was kann man tun, wenn es ungerecht wäre, den ehelichen Besitz gleichmäßig aufzuteilen? Wann ist es möglich, das eheliche Vermögen nach der Scheidung ungleich zu teilen? Was geschieht, wenn Ex-Ehepartner nicht in gleicher Weise zu ihrem Vermögen beigetragen haben?