Abschaffung des gemeinsamen Eigentums vor der Scheidung

Abschaffung des gemeinsamen Eigentums vor der Scheidung in Polen

Die Abschaffung des Miteigentums kann entweder durch das Gericht oder durch eine Vereinbarung in Form einer notariellen Urkunde erfolgen. Sie kann auch dann erfolgen, wenn die Ehe noch besteht. Manchmal kann das Scheidungsverfahren einen langen Zeitraum, sogar einige Jahre, in Anspruch nehmen, und die Ehegatten wollen nicht für das gemeinsame Vermögen „arbeiten“. Aus diesem Grund kann die Abschaffung der Gütergemeinschaft die einzig richtige Entscheidung sein, bis die Parteien ein Scheidungsurteil erhalten.